Dipl. Psych. Dorothee Koken Psychologische Psychotherapeutin
Formales
Gesetzlich Versicherte:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zunächst die Kosten für bis zu fünf sogenannte
Probesitzungen. Diese Sitzungen dienen dazu, sich kennenzulernen und zu prüfen, ob bei Ihrem
Krankheitsbild, eine Verhaltenstherapie angezeigt ist. Wenn die Indikation für eine
Verhaltenstherapie besteht, kann ein Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
Sie brauchen lediglich Ihre Versichertenkarte mitzubringen.
Privat- und Beihilfeversicherte:
Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, übernimmt Ihre Beihilfestelle /
Versicherung in der Regel die Kosten der Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich jedoch vor
Therapiebeginn, nach dem genauen Umfang und den Beantragungsmodalitäten für eine Verhaltenstherapie
bei Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler:
Wenn Sie die Kosten Ihrer Behandlung selbst tragen, stelle ich Ihnen Gebühren in
Höhe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für psychotherapeutische Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherungen in Rechnung.
Ich weise darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Supervisionsleitungen häufig
steuerrechtlich geltend gemacht werden kann.
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